top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Traumfeier

1. Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro und sind, wenn nicht anders erwähnt, inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Die Pauschalpreise enthalten eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen. Bei Mehrleistung wird nach Absprache mit dem Vertragspartner pro Stunde abgerechnet.

​

2. Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind sofort fällig. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Die Zahlungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von Traumfeier, Oksana Eberle (Dritte Dienstleister ausgeschlossen) und setzen sich wie folgt zusammen:
50% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung (im Weiteren "erste Zahlung")
50% spätestens am Tag des Traugespräches (im Weiteren "zweite Zahlung")

Bei Säumnis und verspätetem oder nicht erfolgtem Zahlungseingang der zweiten Zahlung zum o.g. Datum eröffnet dies ein Sonderkündigungsrecht für Traumfeier wegen unmöglicher Zusammenarbeit, wobei die bereits gezahlte Anzahlung (erste Zahlung) als Aufwandsentschädigung von Traumfeier einbehalten werden darf.
Bei einer Beauftragung von externen Dienstleistern sind die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu beachten.

 

3. Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00€ fällig.

​

4. Verschiebung des Termins:

Terminverschiebung von seitens der Auftraggeber ist nur schriftlich und in Absprache mit Traumfeier möglich.

Eine Umterminierung ist ausschließlich durchführbar, wenn der Ausweichtermin für Traumfeier wahrnehmbar ist, hierfür bedarf es der schriftlichen Bestätigung von Traumfeier für das Brautpaar.

Bei einer Umbuchungsanfrage mehr als 6 Monate vor dem ursprünglich geplanten Termin ist eine Umbuchung nach Rücksprache mit Traumfeier einmalig möglich, wenn der Ausweichtermin von Traumfeier wahrnehmbar ist. Dann ist diese Umbuchung kostenfrei durchführbar.

Ist der Termin für Traumfeier nicht wahrnehmbar (z.B. weil bereits andere Buchungen für dieses Datum feststehen oder andere dringende Gründe vorliegen) oder erfolgt eine Umbuchung weniger als 6 Monate vor dem ursprünglich geplanten Termin eröffnet dies ein Sonderkündigungsrecht für Traumfeier, wobei die bereits gezahlte erste Zahlung als Aufwandsentschädigung von Traumfeier einbehalten werden darf. Auf eine finanzielle Entschädigung verzichtet das Brautpaar in diesem Fall.

​

5. Kündigung:

Freie Trauung
Bei Kündigung bis 12 Wochen vor Veranstaltung: 50% der Gesamtsumme (die Gesamtsumme errechnet sich aus erster Zahlung plus zweiter Zahlung) werden von Traumfeier einbehalten.
Bei Kündigung bis weniger als 12 Wochen vor Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme werden von Traumfeier einbehalten, d.h. es werden zusätzlich zur bereits getätigten ersten Zahlung weitere 40% der Gesamtsumme fällig, sollte das Traugespräch bis dahin noch nicht stattgefunden haben und die zweite Zahlung bis dahin noch nicht erfolgt sein.

​

Hochzeitsplanung:
Bei Kündigung im laufenden Prozess wird der aktuelle Planungsstand als Berechnungsgrundlage genommen. Hierfür werden vorab vertraglich verschiedene Pakete definiert. 

Darüber hinaus geleistete Stunden werden mit 60,00€ pro Stunde berechnet.
Bei Kündigung bis weniger als 12 Wochen vor Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme werden von Traumfeier einbehalten.

​

Die oben aufgeführten Fristen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von Traumfeier, Oksana Eberle.

Bei Beauftragung externer Dienstleister sind die jeweiligen Kündigungsbedingungen zu beachten. Traumfeier übernimmt in keinem Fall Haftung für eventuell auftretende Probleme und daraus resultierende Schäden materieller oder immaterieller oder finanzieller Art.
Eine außerordentliche Kündigung seitens Traumfeier, Oksana Eberle, kann erfolgen bei: Zahlungsverzug, Täuschungsversuch & unmöglicher Zusammenarbeit.

​

6. Auswahl externer Dienstleister:
Die Verträge mit externen Dienstleistern einschließlich der Zahlungsabwicklung kommen stets zwischen diesen und dem Auftraggeber direkt nach Maßgabe der jeweiligen externen Auftragsbedingungen zu Stande. Eine Beauftragung der externen Dienstleister kann auch nach vorheriger Absprache aufgrund gesondert erteilter Abschlussvollmacht durch Traumfeier, Oksana Eberle im Namen der Auftraggeber erfolgen.

Traumfeier, Oksana Eberle übernimmt lediglich die Auswahl der externen Dienstleister und keine Haftung für deren Leistungserbringung oder Verschulden.

​

7. Arbeitsweise:
Das erste Kennenlerngespräch ist kostenlos. Nach Beauftragung und Vertragsunterzeichnung wird eine erste Akontorechnung zugestellt. Nach Geldeingang (erste Zahlung) wird die entsprechende Leistung verbindlich gebucht. Nach Eingang der ersten Zahlung bei Traumfeier ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich.

Traurede:

Die zweite Zahlung muss bis spätestens zum Tag des Traugespräches erfolgen. Das Traugespräch muss spätestens 5 Kalenderwochen (35 Tage) vor dem geplanten Termin der zu haltenden Traurede erfolgen, damit die Traurede in der von Traumfeier gewohnten Qualität erstellt und optimiert werden kann. Wird vor der 5-Wochen-Frist kein Termin zum Traugespräch abgehalten oder ist bis zum Moment des Traugespräches die zweite Zahlung nicht erfolgt, eröffnet dies ein Sonderkündigungsrecht für Traumfeier wegen unmöglicher Zusammenarbeit, wobei die bereits gezahlte Anzahlung (erste Zahlung) als Aufwandsentschädigung von Traumfeier einbehalten werden darf. (siehe Punkt 2. Zahlungsbedingungen)

Hochzeitsplanung

Für die Hochzeitsplanung werden einzuhaltende Termine vertraglich in einem zusätzlichen Schriftstück festgelegt, das von Auftragsgeber und Traumfeier abgezeichnet werden muss.

 

8. Datenschutz und Urheberrecht:
Alle durch Traumfeier, Oksana Eberle, erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektplanungen, Konzepte, Werke, Layouts, Reden sind Eigentum von Traumfeier, Oksana Eberle und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt werden.

Das Weitergeben und Nutzen dieser Dokumente wird strafrechtlich verfolgt.

​

9. Weiteres:

Traumfeier ist berechtigt, in besonderen Fällen (z.B. Krankheit, Unmöglichkeit der Wahrnehmung des Termines o.ä.) für einen adäquaten Ersatz für die Person des Trauredners zu stellen. Die von Traumfeier, Oksana Eberle, erstellte Rede wird dann von einem anderen professionellen Redner im Stile von Traumfeier vorgetragen.

Traumfeier, Oksana Eberle, verpflichtet sich, spätestens 30 Minuten vor Beginn der Traurede vor Ort zu sein und den Aufbau der von Traumfeier benötigten Utensilien vorzunehmen. Hierfür hat der Zugang zum Ort der Traurede frei und zugänglich zu sein. Die Verantwortung hierfür liegt beim Brautpaar. Bei Verspätung des Beginns der Traurede von mehr als 45 Minuten hat Traumfeier das Recht jede angebrochene Stunde mit einem Stundensatz von 60,00€ in Rechnung zu stellen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Brautpaar.

Alle für die Traurede, die Darbietung der Traurede und die Durchführung der Rituale benötigten Gegenstände, Objekte außer der technischen Einrichtungen Mikrofon und Lautsprecheranlage müssen explizit vom Brautpaar organisiert und gestellt werden. Abweichungen hiervon müssen vertraglich festgehalten werden und gehen unter Umständen mit Mehrkosten für den Auftraggeber einher. Eventuell auftretende Mehrkosten sind vom Auftraggeber in Vorleistung zu tragen. Wird dies nicht übernommen, eröffnet dies ein Sonderkündigungsrecht für Traumfeier (siehe Punkt 5).

Die Anfahrt wird wie folgt berechnet: Es gilt die Distanz vom Wohnort der Traurednerin zum Einsatzort, als Berechnungsgrundlage gilt die tagesaktuelle Routenberechnung über Google Maps. Bis 20 Kilometer ist die Anfahrt frei, ab 20 Kilometern Strecke gilt 0,30€ pro Kilometer Gesamtstrecke. Die Anfahrtskosten werden mit auf der Anzahlungsrechnung angegeben.

​

10. Haftung:
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet Traumfeier, Oksana Eberle grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Sach- oder Vermögensschäden jedoch weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden, besteht eine Haftung lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also soweit es um die Verletzung einer Pflicht geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut. Der Haftungsumfang ist in diesem Fall dem Grunde nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden und der Höhe nach je Schadensfall auf die doppelte Auftragssumme des jeweiligen Auftrages begrenzt. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall und entgangenen Gewinn) wird von Traumfeier, Oksana Eberle bei jeder Art von fahrlässig verursachten Schäden nicht übernommen.

 

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

bottom of page